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fliegender Gerichtsstand | flying venue

Fliegender Gerichtsstand

Wenn ein Sachverhalt mehrere Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit von Gerichten (Gerichtsstand) hat und der Kläger zwischen diesen Gerichtsständen frei wählen kann, spricht man von einem "fliegenden Gerichtsstand". Ein solcher ist oft bei Streitigkeiten in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen gegeben, da diese in der Regel in ganz Deutschland abgerufen werden können.

Derjenige, der die freie Wahl des Gerichts hat, ist deutlich im Vorteil, da er sich dasjenige Gericht aussuchen kann, dessen Rechtsprechung ihm am günstigsten ist.

Der Spieß kann aber unter Umständen dadurch umgedreht werden, dass derjenige, der befürchtet, dass gegen ihn Klage erhoben wird, seinerseits eine sog. negative Feststellungsklage darauf erhebt, dass das Gericht feststellt, dass der gegen ihn erhobene Anspruch nicht besteht.

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