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Markenwidersprüche | Trademark oppositions

Markenwidersprüche

Der Inhaber einer Marke kann gegen den Anmelder einer jüngeren Marke aus seiner älteren Marke Widerspruch gegen die jüngere Marke erheben.

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Wenn gegen Ihre neu angemeldete Marke ein Widerspruch erhoben worden ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht vom zuständigen Markenamt:

  • bei deutschen Marken vom DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
  • bei Unionsmarken vom EUIPO - European Union Intellectual Property Office (deutsch: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum), Alicante, Spanien.
  • bei international registrierten Marken von der WIPO - World intellectual Property Organisation, Genf, Schweiz.

Wenn Sie gegen eine neu angemeldete Marke einen Widerspruch erheben wollen, müssen Sie das beim zuständigen Markenamt veranlassen:

  • bei deutschen Marken beim DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
  • bei Unionsmarken bei der EUIPO - European Union Intellectual Property Office (deutsch: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum), Alicante, Spanien.
  • bei international registrierten Marken beim Amt des jeweiligen Vertragsstaates, in dem die Marke, die Sie stört angemeldet worden ist.

Weitere Möglichkeiten in derartigen Kollisionsfällen sind auch Markenabmahnungen und das Vorgehen gegen Markenverletzungen. Da diese beiden Möglichkeiten sehr teuer sind, ist ein Widerspruch nicht nur als Ärgernis sondern auch als Chance für eine kostengünstige Lösung zu betrachten.