Technologietransfer
Technologietransfer ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff. Durch die Steigerung des Nutzungsgrades einer Technologie kann eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden, was wiederum eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands zu Folge haben kann. In dieser Form handelt es sich also um einen für eine Marktwirtschaft positiven und wünschenswerten Effekt. Die einzelnen Vereinbarungen und Verträge, mit denen die Weitergabe des Technologischen Wissens sowie der daran bestehenden Rechte bewerkstelligt wird, können allerdings auch marktschädlich eingesetzt werden. Das ist der Grund, warum man solche Vereinbarungen im Kartellrecht kritisch bzw. ablehnend betrachtet. Um die positive Seite des Technologietransfers leichter und unbürokratischer nutzbar machen zu können, hat die EU für diesen Bereich eine sog. Gruppenfreistellungsverordnung (die bisherige VO (EU) 316/2014 endete zum 30.04.2026 - allerdings mit einer Übergangsfrist; die neue VO 2026/877 vom 16.04.2026 ist in Kraft getreten zum 01.05.2026) erlassen. Vgl. dazu meine Kommentierung in BeckOK Kartellrecht zur Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (TT-GVO), die regelmäßig aktualisiert werden wird.