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Zustellung | Service

Zustellung

Unter einer Zustellung versteht man die Übermittlung eines Schriftstücks an einen bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise.

In der Praxis bedeutsam ist die Zustellung von amtlichen oder gerichtlichen Schriftstücken (insbesondere z.B. Klagen oder Urteile) per Post (erkennbar an einem gelben Umschlag). Darüber wird eine Zustellungsurkunde ausgestellt, die an das Gericht zurückgeht und dort zur Akte genommen wird. Dabei muss der Postbote das Datum der Zustellung aber auch auf dem Umschlag, in dem sich das zuzustellende Dokument befindet, notieren und zwar auch dann, wenn er den Umschlag nicht persönlich übergibt, sondern in den Briefkasten wirft.

Es ist daher sehr wichtig, diesen Umschlag aufzubewahren. Fehlt zum Beispiel das Datum auf dem Umschlag kann das sehr wichtige Konsequenzen für die Berechnung und Einhaltung von Fristen haben.