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Sachverhalt | Facts of the case

Sachverhalt

Eine sehr wesentliche Aufgabe bei der Arbeit von Juristen ist die kompromisslose Herausarbeitung des Sachverhalts, was häufig hoffnungslos unterschätzt wird. Der Sachverhalt ist die Gesamtheit der Tatsachen, die der juristischen Beurteilung eines Falles zugrundeliegen. Die Feststellung der Tatsachen ist die Grundlage für die Rechtsanwendung; sie ist die Grundlage für die juristische Einordnung und Entscheidung des Falles.

​Nach welchen Regeln die Feststellung der Tatsachen zu erfolgen hat, hängt von mehreren Rahmenbedingungen ab:

  • Aufgabenstellung des Juristen
  • Rechtsgebiet
    • Zivilrecht
    • Strafrecht
    • Öffentliches Recht
  • Verfahrenssituation
    • außergerichtlich
    • gerichtlich
      • normales Verfahren
      • Eilverfahren (einstweiliger / vorläufiger Rechtsschutz)

Besondere Schwierigkeiten bereiten hier oft technische und/oder wissenschaftliche Fragestellungen. Hierbei verlassen sich die Juristen (sowohl Anwälte als auch Richter) häufig zu sehr auf die Äußerungen von Sachverständigen aus dem jeweiligen Gebiet, ohne diese Äußerungen wirklich zu verstehen - oft auch: ohne sie verstehen zu wollen.

Das Ergebnis des Richters nach der durch ihn durchgeführten Tatsachenfeststellung wird Tatbestand genannt.

Eine hohe Sorgfalt, die im Bereich der Tatsachenfeststellung aufgewendet wird, ist eines der wesentlichen Merkmale eines Rechtsstaats.

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